Sozialpädagogische Hilfen 

nach dem SGB VIII / SGB IX im Auftrag der öffentlichen Träger:

  • § 18 Beratung und begleiteter Umgang

  • § 30 Erziehungsbeistandschaft

  • § 31 Sozialpädagogische Familienhilfe

  • § 35 Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung

  • § 35a Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche

  • § 41 Hilfe für junge Volljährige

  • § 41a Nachbetreuung

  • Schulbegleitung nach § 35a SGB VIII und § 112 SGB IX

Kooperationen

In enger Zusammenarbeit und Abstimmung mit freien Trägern, kommunalen Stellen und regionalen Fachstellen 

kann eine Unterstützung erfolgen in Bereichen wie: 

  • Schulsozialarbeit in Abstimmung mit Schulen oder Trägern

  • Frühe Hilfen in Kooperation mit regionalen Fachstellen

  • Projektbezogenen Gruppenarbeit und offenen Jugendarbeit

Unsere Angebote starten erst nach offizieller Freigabe des Trägers durch das Jugendamt